Trägerschaft –

Umbrella company – Arbeitnehmerüberlassung
made in Europe
100% human,
100% digital,
100% europäisch 

SKALIS ist ein Umbrella-Unternehmen, das in zahlreichen Ländern Europas vertreten ist.
Unser Ziel: Wir wollen Unternehmen, Freelancer und Consultants dabei unterstützen, neue Geschäftsmöglichkeiten und Karrierechancen europaweit zu realisieren.

Die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung bzw Lohnträgerschaft

  • Die Trägerschaft von Gehältern ermöglicht es dem Freelancer, soziale Absicherung und Freiheit zu kombinieren, ohne sich um die Verwaltung kümmern zu müssen.
  • Die Lohnportage ermöglicht es einem Freiberufler, in ein Land zu ziehen und dort zu leben, wo er vom örtlichen Sozialversicherungssystem geschützt wird.
  • Dank der Trägerschaft kann ein Unternehmen Rechtssicherheit und Flexibilität miteinander verbinden, ohne das Risiko einer Umqualifizierung als Scheinselbstständiger oder eines Vergehens der Arbeitsvermittlung, die in den nationalen Gesetzen unter Strafe gestellt sind.
  • Mithilfe der Trägerschaft kann ein Unternehmen Vertriebs- oder Außendienstmitarbeiter in Ländern einsetzen, in denen es über keine Rechtsstruktur verfügt.

Die Definition von Trägerschaft

Die Trägerschaft/ Arbeitnehmerüberlassung ist eine dreiseitige Beziehung, in der der Freiberufler durch einen Arbeitsvertrag mit SKALIS an seinen Arbeitgeber gebunden ist, in dem er den Kundenauftrag einbringt, während er die Freiheit behält, seinen Auftrag selbst auszuwählen. Der Kunde ist mit SKALIS durch einen Dienstleistungsvertrag verbunden, in dem SKALIS DEUTSCHLAND den freiberuflichen Berater für die Durchführung des Auftrags einsetzt.
SKALIS wurde 2008 in Frankreich gegründet und hat mittlerweile Niederlassungen in mehreren europäischen Ländern, die Arbeitsverträge nach lokalem Recht anbieten und Partnerschaften mit lokalen Akteuren eingehen, die Aufträge für Freelancer anbieten.

Unabhängigkeit und Sicherheit.

Warum sollten Sie sich für das „portage salarial“ entscheiden?

 

Welche Mobilität haben Freiberufler in Europa?

  • Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte ermöglicht es einem Freelancer, der Bürger der Europäischen Union ist, in jedem Mitgliedsland zu arbeiten.
  • In diesem Rahmen kann er im Zuge des Status eines entsandten Arbeitnehmers einen Arbeitsvertrag seines Wohnsitzlandes beibehalten oder einen Arbeitsvertrag des Landes unterzeichnen, in dem er seinen Auftrag ausführt. Zwischen der Europäischen Union und Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz wurden Abkommen geschlossen, die es ermöglichen, diese Logik zu duplizieren.
  • Nicht in allen Ländern der Europäischen Union gibt es Leiharbeit. Es ist möglich, in einigen Ländern das Arbeitsrecht an die Logik des “ Employer of record oder Gehaltsträgerschaft “ anzupassen, bei der der Berater entsprechend seiner Arbeitszeit und dem erwirtschafteten Umsatz bezahlt wird.
  • SKALIS bietet heute in Ländern, in denen das Prinzip der „Gehaltsträgerschaft“ rechtlich vorgesehen ist oder in denen seine Arbeitsverträge von den lokalen Behörden bestätigt wurden, „Carrying“ an.

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Unsere Teams stehen Ihnen in jedem Land zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten :

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